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Registrierung als technischer Mitarbeiter
Technische Mitarbeiter arbeiten in den Niederlassungen ausländischer Medien als Produzenten, Redakteure, Sekretäre, Übersetzer oder als Spezialisten für TV-, Film- oder Übertragungstechnik.
Personen, die in den Niederlassungen ausländischer Medien als Produzenten, Redakteure, Sekretäre, Übersetzer oder als Spezialisten für TV-, Film- oder Übertragungstechnik tätig werden sollen, werden als technische Mitarbeiter registriert.
Personen, die in den ausländischen Medienniederlassungen andere als die oben aufgeführten Tätigkeiten wahrnehmen, gehören zum Dienstpersonal und unterliegen nicht der Registrierung.
Die Registrierung eines technischen Mitarbeiters erfolgt auf dem gleichen Wege wie die Registrierung eines Korrespondenten. Über die Registrierung entscheidet das Außenministerium innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten ab Antragstellung. Der technische Mitarbeiter erhält nach seiner Registrierung eine entsprechende Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren.
Visumerteilung
Bei vorhandener Zustimmung des russischen Außenministeriums zur Registrierung eines technischen Mitarbeiters wird diesem von der zuständigen russischen konsularischen Vertretung im Ausland das erforderliche Einreisevisum innerhalb von fünf Arbeitstagen erteilt, sofern diesbezüglich die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
Registrierten technischen Mitarbeitern, die bei Vertretungen von Massenmedien derjenigen Länder beschäftigt sind, mit denen entsprechende zweiseitige Vereinbarungen geschlossen wurden, wird unabhängig von ihrem ständigen Wohnsitz ein Mehrfachein- und Ausreisevisum für die Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt, sofern nicht zweiseitig etwas anderes vereinbart wurde.
Anmeldung
Nach seiner Ankunft in der Russischen Föderation müssen sich der ausländische technische Mitarbeiter und seine Familienangehörigen innerhalb von drei Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen des Innenministeriums registrieren lassen.
Dienstleistungen
Die bei Vertretungen ausländischer Massenmedien („Korpunkty“) registrierten technischen Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen können die vom Außenministerium angebotenen Dienstleistungen für das diplomatische Korps in Anspruch nehmen.
Technische Mitarbeiter russischer Staatsangehörigkeit
Den als technischen Mitarbeitern ausländischer Massenmedien registrierten russischen Staatsangehörigen wird der Status eines ausländischen technischen Mitarbeiters nur bei der Erfüllung ihrer beruflichen Funktionen zuerkannt.
Verlängerung
Spätesten 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsfrist der Registrierung stellt die ausländische Leitung eines Massenmediums beim Außenministerium einen Antrag auf Verlängerung der Registrierung ihres technischen Mitarbeiters.
Verlust der Karte
Einen eventuellen Verlust der Bescheinigung über den Status eines technischen Mitarbeiters („Kartotschka“) hat der technische Mitarbeiter dem Außenministerium mitzuteilen, das dann innerhalb von zwei Wochen über die Ausstellung eines Duplikats entscheidet.
Registrierungsverbot
Folgender Personenkreis kommt für eine Registrierung als technischer Mitarbeiter nicht in Frage:
- Mitarbeiter ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen,
- Mitarbeiter ausländischer Militärattachéstäbe,
- Mitarbeiter in Russland registrierter Fluggesellschaften, Banken, Firmen aus den Bereichen Handel und Industrie sowie Vermittlungsagenturen,
- Mitarbeiter russischer Massenmedien.
Widerruf der Registrierung
Das Außenministerium kann die Registrierung des technischen Mitarbeiters eines ausländischen Massenmediums widerrufen, wenn dieser gegen die Gesetze der Russischen Föderation verstoßen hat, und zwar in den Fällen, in denen dies nach Paragraph 48 des „Gesetzes über die Massenmedien“ vorgesehen ist sowie auf der Grundlage der Paragraphen 19 und 20 des Internationalen Pakts über die bürgerlichen und politischen Rechte.
Wichtiger Hinweis
Die Akkreditierungsunterlagen müssen vor Beantragung des Visums entweder per Post (dauert lange) oder besser per Kurierdienst an die Presseabteilung des russischen Außenministeriums übersandt werden. Erst danach erfolgt die Ermächtigung der zuständigen russischen Auslandsvertretung zur Erteilung des Visums.
Die russische Auslandsvertretung nimmt die Akkreditierungsunterlagen nicht zur Weiterleitung an das russische Außenministerium entgegen. Daher ist bei einem geplanten Aufenthalt in Russland frühzeitig (4-6 Wochen zuvor) die Akkreditierung zu beantragen. Nur in dringenden Ausnahmefällen kann die Weiterleitung der Unterlagen über die Deutsche Botschaft Moskau erfolgen.
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Pl. Smolenskaja-Sennaja 30 Geb. 2, Moskau, 119200