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Erklärung anlässlich der Einbestellung des Deutschen Botschafters in das Außenministerium der Russischen Föderation
In seinem heutigen Gespräch im Außenministerium der Russischen Föderation, zu dem Botschafter Graf Lambsdorff einbestellt wurde, hat der Botschafter die deutsche Haltung in aller Klarheit dargelegt:
Die Umwandlung des deutschen maritimen Führungsstabs in Rostock in die „Commander Task Force Baltic“ steht im Einklang mit dem 2+4-Vertrag. Der Führungsstab wird künftig einen Beitrag zu den NATO Readiness Forces leisten und, wie bisher auch, sowohl aus deutschen Soldatinnen und Soldaten als auch aus ausländischen Austausch- und Verbindungsoffizieren bestehen.
Die Zuordnung von deutschen Streitkräfteverbänden unter die Strukturen der NATO ist gemäß des 2+4-Vertrags auch im Gebiet der damaligen DDR und Berlins ausdrücklich zulässig (Artikel 5 Absatz 3 Satz 1). Die Umwandlung des Führungsstabs in Rostock ist eindeutig unterhalb der Schwelle des Artikel 5 Absatz 3 Satz 3 des 2+4-Vertrags, der die Stationierung oder Verlegung ausländischer Streitkräfte im Gebiet der damaligen DDR und Berlins untersagt. Die Einzelabstellung von Personal anderer NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen der hier in Rede stehenden internationalen Zusammenarbeit, bei der ausländische Austausch- und Verbindungsoffiziere in eine deutsche Dienststelle integriert werden und daher unter der Führung der Bundeswehr stehen, sind vom 2+4-Vertrags nicht erfasst.
Im weiteren Gespräch sprach der Botschafter auch die Berichte über eine mutmaßliche Entsendung von Angehörigen der Demokratischen Volksrepublik Nordkorea nach Russland an. Sollten diese Berichte zutreffen, verurteilte der Botschafter diese weitere militärische Zusammenarbeit zwischen Russland und der Demokratischen Volksrepublik Nordkorea aufs Schärfste.
Botschafter Graf Lambsdorff nutzte ebenfalls die Gelegenheit, um erneut gegen die völlig ungerechtfertigte Einstufung der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) als „extremistische Organisation“ zu protestieren und die russische Seite mit Nachdruck aufzufordern, diese so schnell wie möglich zurückzunehmen. In einer Verbalnote machte die deutsche Seite deutlich, dass die DGO seit vielen Jahrzehnten eine der wichtigsten Organisationen der Osteuropakunde in Deutschland und darüber hinaus ist. Die DGO hat wesentlich dazu beigetragen, in Deutschland die Grundlagen für die Politik der Verständigung mit der Sowjetunion und für die langjährigen gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu deren Nachfolgestaaten zu schaffen.