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Russland und Deutschland künftig mit je einer Botschaft und einem Generalkonsulat im jeweils anderen Land vertreten
Als unbegründete Eskalation hat die russische Regierung mit Wirkung von Anfang Juni 2023 die Zahl aller Beschäftigten bei deutschen Einrichtungen in Russland auf insgesamt 350 Personen begrenzt. Dies umfasst alle Entsandten und lokal Beschäftigten an der deutschen Botschaft, unseren Generalkonsulaten, den deutschen Kultureinrichtungen wie den Goethe-Instituten und an den Deutschen Schulen.
Dies ist ein harter Schlag insbesondere gegen unsere diplomatischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Beziehungen. Ein Schlag, der eine starke Reduktion des Personals an all unseren Einrichtungen erfordert und wir bedauern sehr, das viele lokal beschäftigte Russen, mit denen wir lange und gerne zusammengearbeitet haben, nun deshalb ihre Stellen verlieren mussten.
Die uns von Russland aufgezwungenen Vorgaben kann die deutsche Seite nur mit strukturellen Änderungen erfüllen.
Daher hat die Bundesregierung entschieden, ihre diplomatische und konsularische Präsenz in Russland auf die Botschaft und ein Generalkonsulat in Sankt Petersburg zu beschränken und die Generalkonsulate in Kaliningrad, Jekaterinburg und Nowosibirsk zu schließen.
Der Dienstbetrieb in den betroffenen Generalkonsulaten wird schon jetzt erheblich reduziert und bis November eingestellt.
Um eine Ausgewogenheit der beiderseitigen Präsenzen sowohl personell als auch strukturell sicherzustellen, gilt die Reduktion auf eine Botschaft und ein Generalkonsulat für Russland reziprok. Deshalb wurde das russische Außenministerium aufgefordert, sich ebenfalls auf die Botschaft und ein Generalkonsulat in Deutschland zu beschränken und vier seiner Generalkonsulate bis Ende 2023 zu schließen.
Mit der damit hergestellten personellen und strukturellen Parität der Präsenzen ist aus Sicht der Bundesregierung diese Thematik abgeschlossen.
Entgegen anderen Darstellungen, steht dieser Vorgang in keinem reziproken Zusammenhang mit der im März dieses Jahres erfolgten Aufforderung der Bundesregierung an eine bestimmte Anzahl entsandter Mitarbeiter russischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen auszureisen. Sie waren in Deutschland Tätigkeiten nachgegangen, die den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen widersprechen. Russland hatte daraufhin die gleiche Anzahl an Mitarbeitern deutscher diplomatischer und konsularischer Einrichtungen zur Ausreise aufgefordert, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Mit diesem ungerechtfertigten Schritt Russlands war ein personeller Gleichstand hergestellt und das Thema aus dem Aspekt der Reziprozität abgeschlossen.