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Beibehaltungsgenehmigung

30.04.2024 - Artikel

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in Russland

Das Wichtigste zuerst:

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Danach wird zukünftig, d.h. nach Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der russischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.

Bis zum 27. Juni 2024 gilt weiterhin die bisherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Wenn Sie also vor dem 27. Juni die russische Staatsangehörigkeit ohne vorige Beibehaltungsgenehmigung erwerben oder erworben haben, so verlieren Sie weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit.

Grundsätzlich kann eine Beibehaltungsgenehmigung nur erteilt werden, wenn das Staatsangehörigkeitsrecht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit erworben werden soll, Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorsieht. Das ist in Russland nunmehr der Fall. Russland verlangt nicht mehr den vorigen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Eine Beibehaltungsgenehmigung kann beantragt werden, wenn dargelegt ist, dass bei einem Verzicht auf die Einbürgerung in den russischen Staatsverband mit erheblichen Benachteiligungen, z.B. beruflicher oder geschäftlicher Natur zu rechnen ist.

Weitere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind ausführliche Angaben zu Art und Umfang der fortbestehenden Bindungen an Deutschland.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren herausgebracht hat.

Bitte senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung in Russland, die diesen mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten wird.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.

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