Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Europawahl 2024 - wichtige Hinweise für deutsche Wahlberechtigte in Russland

Fahne der Europäischen Union

Fahne der Europäischen Union, © picture alliance / Bildagentur-online/Ohde

06.03.2024 - Artikel

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Lesen Sie dazu das Merkblatt zur Wahlteilnahme aus dem Ausland.

Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Bezirkswahlamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland beantragen. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie weitere Informationen sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) verfügbar.

Neu ist, dass bei dieser Wahl zum Europäischen Parlament erstmals das Wahlalter für deutsche Staatsangehörige auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Die deutsche Botschaft Moskau bietet Ihnen angesichts der momentan schwierigen Postverbindungen zwischen Russland und Deutschland sowohl für die Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerregister an das zuständige Wahlamt sowie die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurück nach Deutschland an, ausnahmsweise den Kurierweg des Auswärtigen Amtes zu benutzen. Dies gilt jedoch nicht für die Übersendung der Briefwahlunterlagen von Ihrem deutschen Wahlamt an Ihre russische Adresse, die auf dem regulären Postweg erfolgen muss.

Für den ersten Schritt, d.h. die Übersendung des Antrages auf Eintragung in das Wählerregister, ist es erforderlich, dass Sie den Antrag in einem verschlossenen und korrekt und vollständig an das deutsche Wahlamt adressierten und ausreichend frankiertem Umschlag (deutsche Briefmarken können im Internet unter www.shop.deutschepost.de gekauft werden) persönlich entweder bei der Deutschen Botschaft oder bei der Rechts- und Konsularabteilung Moskau zwischen 9:00 Uhr und 16:30 Uhr an der Pforte abgeben.

Der Antrag muss spätestens am 19.05.2024 beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Wir empfehlen daher unbedingt eine Abgabe spätestens vierzehn Tage vorher, d.h. spätesten am 05.05.2024.

Das deutsche Wahlamt übersendet Ihnen daraufhin die Wahlunterlagen auf dem normalen Postweg an Ihre russische Adresse. Der Kurierweg kann hierfür leider nicht genutzt werden.

Für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen gilt das gleiche Verfahren wie für die Übersendung der Anträge auf Eintrag n das Wählerregister. Eine Frankierung ist hier aber nicht erforderlich. Auch hier empfehlen wir unbedingt eine Abgabe spätestens am 15.05.2024.

Sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, den Kurier weg zu nutzen, beachten Sie bitte, dass bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

Für alle Fragen können Sie gerne jederzeit an die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft (rk@mosk.auswaertiges-amt.de) wenden.

nach oben