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Auswärtiges Amt zur Ausweisung zweier deutscher Diplomaten aus Russland

12.12.2019 - Pressemitteilung

Die Sprecherin des Auswärtigen Amts zur heutigen Ankündigung Russlands, zwei deutsche Botschaftsmitarbeiter auszuweisen:

Die Bundesregierung nimmt die Entscheidung der russischen Regierung mit Bedauern zur Kenntnis, zwei Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Moskau zu personae non gratae zu erklären. Sie sendet das falsche Signal und ist ungerechtfertigt.

Am 4. Dezember hat das Auswärtige Amt zwei Mitarbeiter der Botschaft der Russischen Föderation zu personae non gratae erklärt. Die Bundesregierung reagierte damit darauf, dass die russischen Behörden trotz mehrmaliger hochrangiger Aufforderungen nicht hinreichend bei Aufklärung des Mordes an Tornike K. mitgewirkt haben. Eine ernsthafte und unverzügliche Mitwirkung der russischen Behörden bleibt aus Sicht der Bundesregierung dringend geboten. Dies umso mehr, nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in diesem Fall mit der Begründung übernommen hat, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist. Weitere Schritte in dieser Angelegenheit behält sich die Bundesregierung im Licht der Ermittlungen vor.

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