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Gemeinsame Erklärung anlässlich des 72. Jahrestags der Gründung des Europarats

06.05.2021 - Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung der Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić und des Vorsitzenden des Ministerkomitees Heiko Maas anlässlich des 72. Jahrestags der Gründung des Europarats (05. Mai 2021):

Am 5. Mai begehen wir den 72. Jahrestag der Gründung des Europarats, einer internationalen Schlüsselorganisation auf unserem Kontinent für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bietet der Europarat einen Rechtsraum, der 47 Mitgliedstaaten und 830 Millionen Menschen umfasst. Er steht somit für den höchsten Menschenrechtsstandard weltweit - und das darf gefeiert werden.

Darüber hinaus jährt sich die Vollmitgliedschaft Deutschlands im Europarat dieses Jahr zum 70. Mal. Nach dem Holocaust sowie einem von Deutschland entfesselten verheerenden Krieg stellte dies einen außergewöhnlichen Akt der Versöhnung dar. Die Gründungsmitglieder des Europarats boten damit der jungen Bundesrepublik die Chance, ihren Nachbarn auf Augenhöhe zu begegnen und dazu beizutragen, ein neues Europa auf der festen Grundlage von multilateraler Zusammenarbeit, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen. Diese zentralen Grundsätze des Europarats sind heute so relevant wie ehedem.

Alle Menschen in Europa haben Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Gerichtshof ist der Garant der Europäischen Menschenrechtskonvention, dessen Vertragsparteien alle Mitgliedsstaaten sind, und überwacht dessen Umsetzung. Daher ist die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs durch die Mitgliedstaaten so wichtig und stellt dementsprechend auch eine Priorität des deutschen Vorsitzes im Europarat dar. Darüber hinaus bekennen wir uns weiterhin nachdrücklich zum Schutz der Rechte von Minderheiten und zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen. Ihre Stimmen müssen Gehör finden.

In Krisenzeiten sind es häufig die Schwächsten, die leiden. Bedauerlicherweise hat die Pandemie die Lage von Opfern häuslicher Gewalt noch verschlechtert. Wir halten an der Istanbul-Konvention als Instrument zum Schutz von Frauen und Kindern fest. Wenige Tage vor dem 10. Jahrestag der Istanbul-Konvention am 11. Mai rufen wir die Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf, sich für diejenigen einzusetzen, die so oft benachteiligt und vernachlässigt werden.

Rasche technologische Fortschritte stellen weiterhin neue Herausforderungen für Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit dar. Hassrede im Internet droht die Grundlage zu unterhöhlen, auf der unsere Demokratie beruht. Der Europarat bereitet zurzeit, von einer Menschenrechtsperspektive ausgehend, eine Empfehlung für einen umfassenden Ansatz zu Hassrede auch im Internet vor. Der Europarat hat sich dieses drängenden Problems angenommen, vor allem durch die Vorbereitung von Empfehlungen zur Bekämpfung von Hassrede. Der Europarat arbeitet an europäischen Rechtsstandards im Bereich der künstlichen Intelligenz, um die Menschenrechte auch im digitalen Raum zu schützen.

Der deutsche Vorsitz des Ministerkomitees ist bestrebt, die Arbeit des Europarats in all diesen Bereichen voranzubringen. Die erzielten Fortschritte sowie die Arbeit, die unter dem nächsten Vorsitz fortgeführt werden soll, stehen beim nächsten Treffen der Außenminister am 21. Mai in Hamburg auf der Tagesordnung.

Wir werden weiter für eine gute Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger Europas zusammenarbeiten.



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