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Informationen zur aktuellen Situation

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Allgemein
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zur Russischen Föderation stellen die neuesten Erkenntnisse dar. Sie sollen Reisende in die Lage versetzen, eigenverantwortlich eine Entscheidung über die Durchführung oder Fortsetzung einer Reise nach Russland zu fällen. Das Generalkonsulat kann hierzu auch in Einzelfällen keine Empfehlung aussprechen und Reisenden diese Entscheidung nicht abnehmen. Die Bundesregierung plant keine Evakuierungs- oder Rückholaktionen aus der Russischen Föderation.
Krisenvorsorgeliste – schon registriert?
Alle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Ausland leben, können sich bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) eintragen lassen. Die Registrierung erfolgt online unter https://krisenvorsorgeliste.diplo.de
Bitte aktualisieren Sie Ihr ELEFAND-Profil nach erfolgter Ausreise aus der Russischen Föderation.
Beachten Sie, dass sich die Situation sehr rasch ändern kann, verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichtenlage, vertrauen Sie bewährten Nachrichtenquellen und hinterfragen Sie Nachrichten aus sozialen Medien kritisch, um der Verbreitung von Fake News entgegenzuwirken.
Reisemöglichkeiten
Flug- und Bahnverkehr
Der internationale Flugverkehr ist stark eingeschränkt. Direktflüge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Russischen Föderation finden aufgrund gegenseitiger Luftraumsperrungen und in deren Folge eingestellten Flugverkehrs nicht mehr statt. International bestehen nur noch Flugverbindungen über ausgewählte internationale Luftverkehrsdrehkreuze nach Deutschland.
Es muss damit gerechnet werden, dass das Flugangebot bei Inlands- und Auslandsflügen noch weiter zurückgeht
Bitte informieren Sie sich bei den Fluggesellschaften, ob tatsächlich Flüge stattfinden. Beachten Sie auch die COVID-19-Bestimmungen in den Transitländern.
Innerhalb der Russischen Föderation ist der Bahnverkehr uneingeschränkt nutzbar. Der Schnellzug zwischen Russland und Finnland ist seit Ende März 2022 eingestellt; somit besteht kein internationaler Bahnverkehr mehr in die Europäische Union.
Ausreise auf dem Landweg
Seit dem 30. März 2020 sind die russischen Landgrenzen grundsätzlich bis auf Weiteres geschlossen. Auf dem Landweg kann die Russische Föderation von deutschen Staatsangehörigen in Richtung Finnland, Estland und Lettland verlassen werden. Für russische Staatsangehörige gelten weiterhin die Regelungen des Erlasses der russischen Regierung Nr. 763-r vom 27. März 2020, welches die Ausreise auf dem Landweg stark reglementiert. Sonderregelungen können für gleichzeitig mitausreisende russische Familienangehörige gelten. Russische Grenzschutzbehörden lassen jedoch keine Ausreise russischer Staatsangehöriger zu, wenn diese nicht über einen notwendigen Aufenthaltstitel (Visum oder Daueraufenthaltstitel) verfügen. Eine Ausreise ist also gemeinsam mit EU-Staatsangehörigen möglich, wenn ein Visum vorliegt.
Nur an wenigen Grenzübergangstellen kann die Ausreise zu Fuß erfolgen.
Vor Ausreisen über Belarus wird gewarnt.
Die nachfolgende Tabelle, auch wenn sie mit größter Sorgfalt erstellt wurde, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Rechtsverbindliche Informationen zu den Ein- und Durchreisemöglichkeiten können nur von den Behörden der jeweiligen Staaten erteilt werden. Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich der nachfolgenden Informationen.
Deutsche Staatsangehörige |
deren Familienangehörige (Drittstaater) |
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über FIN |
Das finnische Generalkonsulat hat auf seiner Webseite umfangreiche Informationen in englischer Sprache zusammengestellt, die Fragen zu Grenzübergangsstellen, deren Öffnungszeiten, kommerziellen Transportdienstleistern und Einschränkungen der COVID-19-Pandemie beinhalten. Informationen des finnischen Generalkonsulates Informationen des finnischen Grenzschutzes Die finnische Grenze kann an keiner Grenzübergangsstelle zu Fuß überquert werden. |
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über EST |
• DEU und andere EU-Staatsangehörige können ungeachtet des Impfstatus' durch EST durchreisen • Einreise auch mit kommerziellen Anbietern, z.B. Lux-Express https://www.luxexpress.eu • keine Einreiseanmeldung mehr notwendig Grenzübergangsstellen Narva (Ivangorod) Tel. +372-333-1600 Koidula (Shumilkino) Tel. +372-786-1800 Luhama (Kunitschina Gora) Tel. +372-786-78330 |
• Einreise möglich, wenn Nachweis der Verwandtschaft erfolgt und notwendige Visa oder Daueraufenthaltstitel vorliegen; an der Grenze werden keine Visa erteilt. • Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen müssen keine Impfung nachweisen • keine Einreiseanmeldung mehr notwendig |
über LVA |
• Keine Ein- und Durchreisebeschränkungen • Nachweis vollständiger EU-Impfung oder negativer PCR-Test (entfällt für Kinder unter 12 Jahren) |
• Erteilung von Visa an der Grenze möglich, vorab anzukündigen (+371 670 75 616) |
Reise mit Haustieren
Für die Mitnahme von Haustieren auf dem Landweg ist in der Regel das Mitführen folgender Unterlagen notwendig:
- Gültiges Gesundheitszertifikat / Veterinärbescheinigung eines staatlichen russischen Arztes
- Gültiger EU-Pass für das Tier
- Mikrochip
- Nachweis einer Tollwutimpfung
Bitte beachten Sie auch die auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bereitgestellten Informationen:
Bei Reisen über die Landgrenze nach Estland kann diese Webseite Auskunft geben.
Sanktionen, Bargeldversorgung
Der Sanktionskatalog ist sehr umfangreich, das Generalkonsulat kann hier keine detaillierte Auskunft geben.
Nähere Informationen für Unternehmen
Die Abtrennung zahlreicher russischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr (SWIFT) führt zu erheblichen Einschränkungen der Nutzbarkeit internationaler, also auch deutscher, Kreditkarten. Nicht-russische Bank- und Kreditkarten sind nicht mehr im regulären Zahlungsverkehr nutzbar. Die Nutzung russischer Bank- und Kreditkarten, auch von Master Card und Visa, ist innerhalb Russlands weiterhin möglich.
Verschiedene Technologiekonzerne haben ihre Bezahldienste (Apple Pay, Google Pay usw.) in der Russischen Föderation eingestellt.
Internationale Geldtransfers mittels Dienstleister, z. B. Skrill, Paysend, Paxum sind – wenn überhaupt – nur noch eingeschränkt möglich. Western Union hat seine Aktivitäten in der Russischen Föderation und Belarus bereits eingestellt.
Deutschen Staatsangehörige ohne Einkommen in Russland wird empfohlen, sich zur Klärung der Bargeldversorgung an die zuständige Bank in Russland zu wenden und die Möglichkeit einer Auslandsüberweisung auf ein Konto bei einer nicht EU-sanktionierten Bank zu klären. Bei längerfristigem Aufenthalt kann die Eröffnung eines Kontos bei einer russischen, nicht von den Sanktionen betroffenen Bank und anschließende Überweisung auf dieses russische Konto Abhilfe schaffen. Es sollte dann auch mit der Hausbank in Deutschland geklärt werden, ob Überweisungen auf das russische Konto weiterhin möglich sind. Geeignet scheinen russische Tochterbanken westlicher Geldinstitute, welche nicht von den verschiedenen Sanktionen betroffen sind.
EU-gelistete Banken unterliegen einem Bereitstellungsverbot. Demnach dürfen Finanzinstitutionen (gelistet in der Verordnung (EU) 269/2014) keinerlei Gelder zur Verfügung gestellt werden (Überweisungen, Einzahlungen). Dies gilt auch innerhalb der Russischen Föderation. Die Abrufung bestehender Bankguthaben ist derzeit weiterhin möglich; das Konto sollte jedoch baldmöglichst geschlossen werden.
Personen, die Renten aus Deutschland in der Russischen Föderation beziehen, werden gebeten, sich direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post in Verbindung zu setzen (w.ausland@deutschepost.de, Fax: +49-221-5692-778). Eine Auszahlung von Renten durch die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation ist nicht vorgesehen.
Zusätzlich gilt bis zunächst 9. September 2022 ein neues Verfahren zum Umgang mit Devisenkonten bei russischen Banken, welches eine Abhebung eines Betrages von mehr als 10.000,00 USD in diesem Zeitraum verbietet. Darüber hinausgehende Summen werden ausschließlich in Rubeln ausgezahlt. Auch die Abhebung von Euro-Guthaben soll ab sofort nur noch in US-Dollar möglich sein. Bitte nehmen Sie diese Frage mit Ihrer russischen Bank auf.
Es ist verboten, Euro-Banknoten über den Eigenbedarf hinaus nach Russland einzuführen. Ein vergleichbares Verbot für US-Dollar ist nicht bekannt.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Barmittel von mehr als 10.000,00 Euro bei der Einreise in die Europäische Union immer angemeldet werden müssen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittelverkehr/barmittelverkehr_node.html
Der Postverkehr zwischen Deutschland und Russland ist zurzeit stark eingeschränkt. Wenn er noch angeboten wird, ist mit Verzögerungen zu rechnen. Einzelne Kurierdienstleister (Russische Post, DHL und PonyExpress) bieten noch ihre Dienstleistungen von Russland nach Deutschland an. Es ist zurzeit nur möglich, Sendungen von Deutschland nach Russland mit der russischen Staatspost zu verschicken. Ein Versand von Post über das Generalkonsulat ist nicht möglich.
Aufgrund von Transportschwierigkeiten kann es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen kommen. Es wird empfohlen, entsprechend Vorsorge zu treffen.
Fragen zu deutschen Visa
Bereits erteilte deutsche Visa bleiben weiterhin gültig. Die COVID-19-Einreisebeschränkungen sind weiterhin zu beachten. Beschleunigte Verfahren in Familiennachzugsanträgen sind wegen der zu beteiligenden inländischen Behörden nicht vorgesehen. Die Zuständigkeiten der Botschaft und der Generalkonsulate müssen trotz der angespannten Terminlage eingehalten werden.
Visumpflichtige Ausländer sollten bei Aufenthalt im Bundesgebiet bei drohendem Ablauf des Visums vor dessen Eintritt mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob eine Verlängerung des Visums möglich ist.
Fragen zu russischen Visa
Personen, die für die Einreise nach und den Aufenthalt in Russland ein Visum benötigen, sich derzeit in Russland aufhalten und deren Visa abzulaufen droht, müssen sich möglichst frühzeitig an die für ihren vorhergesehenen Aufenthaltsort zuständige Migrationsbehörde wenden. Ein Ausreisevisum kann nur nach persönlicher Vorsprache beantragt und erteilt werden. Deutsche Staatsangehörige, deren Visum wegen eines gestrichenen Fluges abgelaufen ist, können auch nach mit abgelaufenem Visum aufgrund einer neuen internen Weisung der Grenzbehörden sowohl auf dem Land-, als auch dem Luftweg ausreisen. Zur Ausreise ist ein Nachweis über den gestrichenen Flug mitzuführen.