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Aktuelle Informationen COVID-19

Hände mit Einmalhandschuhen halten Schild Coronavirus vor blauem Hintergrund

Covid-19 / Coronavirus, © Colourbox

04.03.2022 - Artikel

Krisenvorsorgeliste – schon registriert?

Alle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Ausland leben, können sich bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) eintragen lassen. Die Registrierung erfolgt online unter https://krisenvorsorgeliste.diplo.de
Bitte melden Sie sich nach erfolgter Rückreise nach Deutschland aus der Krisenvorsorgeliste ab oder – wenn Sie in einen Drittstaat umziehen – bei der für Sie dann zuständigen deutschen Auslandsvertretung an. Nach erfolgter Rückreise nach Deutschland aktualisieren Sie bitte Ihr Profil.

Bitte beachten Sie, dass sich die Situation sehr rasch ändern kann. Bitte verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichtenlage, vertrauen Sie bewährten Nachrichtenquellen und hinterfragen Sie Nachrichten aus sozialen Medien kritisch, um der Verbreitung von Fake News entgegenzuwirken.

Einreise und Aufenthalt: Russische Föderation

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zur Russischen Föderation stellen die neuesten Erkenntnisse dar. Sie sollen Reisende in die Lage versetzen, eigenverantwortlich eine Entscheidung über die Durchführung oder Fortsetzung einer Reise nach Russland zu fällen. Das Generalkonsulat kann hierzu auch in Einzelfällen keine Empfehlung aussprechen und Reisenden diese Entscheidung nicht abnehmen. Die Bundesregierung plant keine Evakuierungs- oder Rückholaktionen aus der Russischen Föderation.

Russische Visa

Trotz der bestehenden Pandemielage darf die Aufenthaltsdauer russischer Aufenthaltstitel und Visa grundsätzlich nicht überschritten werden. Personen, die die Gültigkeit ihrer russischen Visa überziehen, können sich nach russischem Recht strafbar machen. Außerdem ist mit einem abgelaufenen Visum die Ausreise nicht mehr ohne weiteres möglich. 

Alle Betroffenen sollten sich in jedem Fall der Überschreitung der Aufenthaltsdauer (etwa wegen einer Quarantäneanordnung) vor der Ausreise an die zuständige russische Migrationsbehörde wenden. Wenn die Überschreitung eines Visums aufgrund staatlicher Quarantäneanordnung erfolgt, ist die Ausstellung eines Transit-Visums durch die russischen Migrationsbehörden nicht mehr notwendig. Stattdessen muss der Betroffene bei Ausreise neben den sonstigen Unterlagen die Quarantäneanordnung, das dieser Anordnung zugrundeliegende positive PCR-Testergebnis sowie die verlängerte Registrierung mit sich führen. Die Verlängerung der Registrierung kann durch den Registrierenden (Hotel oder Privatperson) bei der zuständigen Migrationsbehörde durchgeführt werden.

Sofern ein Visum noch nicht länger als 72 Stunden abgelaufen ist, kann es bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Verzögerung bei geschäftlichen Reisen, Fehler des Reisebüros, über das gebucht wurde) ggfs. beim Konsularpunkt am Petersburger Flughafen Pulkovo (LED) unter Vorlage entsprechender Belege verlängert werden, um der visumpflichtigen Person die Ausreise zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des diensthabenden Beamten. Deutsche Staatsangehörige, deren Visum wegen eines gestrichenen Fluges abgelaufen ist, können auch nach mit abgelaufenem Visum aufgrund einer neuen internen Weisung der Grenzbehörden sowohl auf dem Land-, als auch dem Luftweg ausreisen. Zur Ausreise ist ein Nachweis über den gestrichenen Flug mitzuführen.

Ist ein Visum schon länger als 72 Stunden abgelaufen oder wird der visumpflichtigen Person am Flughafen kein Ausreisevisum erteilt, müssen sich Betroffene an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums wenden, wo die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, welches üblicherweise mit einer Geldstrafe und der Ausweisung aus der Russischen Föderation endet. Eine Ausweisung zieht im Regelfall eine fünfjährige Wiedereinreisesperre nach sich. 

Testpflicht bei Einreise

Personen ohne russische Staatsangehörigkeit müssen für die Einreise nach Russland einen negativen PCR-Test vorlegen. Die Bestätigung muss ausgedruckt vorliegen und auf Russisch oder Englisch sein. Die Abstrichnahme für den Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als zwei Kalendertage zurückliegen. Ein solcher Test ist auch bei Vorliegen eines Impfzertifikates erforderlich! 

Dies gilt auch für Transitreisen durch Russland.

An den Flughäfen testen Beamte des russischen Gesundheitsdienstes Rospotrebnazor stichpunktartig Personen ohne russische Staatsangehörigkeit auf COVID-19

Pflicht zur Selbstisolierung

Für Einreisende aus Deutschland besteht in Russland keine Quarantänepflicht mehr. Dieser Personenkreis kann somit mit einem gültigen Visum und negativen Testergebnis in die Russische Föderation einreisen.  
Bei positivem PCR-Test besteht für die positiv getestete Person die Pflicht, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Ein Ortswechsel in dieser Zeit kann ausschließlich mit einer ärztlichen Genehmigung im Rahmen eines Krankentransports vorgenommen werden. Zum 6. Februar wurde die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen von an COVID-19 Erkrankten aufgehoben. 
Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen liegen bei den Gouverneuren. Diese Maßnahmen  können daher je nach Ort variieren. 

Präventionsmaßnahmen in Russland

In Russland gelten pandemiebedingten Einschränkungen. Corona-Regeln sind je nach Verwaltungsgebiet unterschiedlich. Kurzfristige Änderungen können das tägliche Leben und auch Reisen innerhalb Russlands beeinträchtigen. Sofern Impfnachweise verlangt werden, werden EU-Impfpässe (digital oder in Papierform) und Impfungen mit in Russland nicht zugelassenen Vakzinen nicht anerkannt.

Einreise und Aufenthalt: Deutschland


Präventionsmaßnahmen im Bundesgebiet

Bei der Einreise nach Deutschland bestehen keine covidbedingten Einreisebeschränkungen mehr.

Über die Einreisebeschränkungen anderer Länder, die auf dem Weg nach Deutschland ggfs. durchquert werden müssen und über individuelle Anforderungen von Fluggesellschaften kann das deutsche Generalkonsulat keine Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt separat bei den entsprechenden Ländern und/oder den Fluggesellschaften!

In Deutschland gelten pandemiebedingten Einschränkungen. Information zu den Corona-Regelungen in jedem Bundesland finden Sie hier.


Reisemöglichkeiten von Russland nach Deutschland

Der internationale Flugverkehr ist stark eingeschränkt. Hiesiger Kenntnis nach bestehen nur noch sehr wenige Flugverbindungen, vor allen Dingen über Moskau (ARM, AZE, ISR, MAR, QAT, TUR, VAE). Bitte informieren Sie sich bei den Fluggesellschaften, ob tatsächlich Flüge stattfinden. Beachten Sie auch die visarechtlichen und COVID-19-Bestimmungen in den Transitländern. 
Auf dem Landweg kann die Russische Föderation in Richtung Finnland, Estland und Lettland verlassen werden. Nur an wenigen Grenzübergangstellen kann die Ausreise zu Fuß erfolgen. 
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● Reisen über Finnland

Das finnische Generalkonsulat hat auf seiner Webseite umfangreiche Informationen in englischer Sprache zusammengestellt, die Fragen zu Grenzübergangsstellen, deren Öffnungszeiten, kommerziellen Transportdienstleistern und Einschränkungen der COVID-19-Pandemie beinhalten.

Informationen des finnischen Generalkonsulates

Informationen des finnischen Grenzschutzes

Ab Finnland bestehen neben den Flugverbindungen folgende Fährverbindungen, mit denen eine Ausreise aus Finnland möglich ist:

  • Helsinki (FIN) - Travemünde (DEU) mit Finnlines
  • Turku (FIN) - Mariehamm (Åland, FIN) – Stockholm (SWE) mit Viking Line
  • Helsinki (FIN) - Tallinn (EST) mit Tallink Silja

Die Fähren nehmen in der Regel Fahrzeuge mit.

Informationen zur Einreise nach Finnland finden Sie auf der Website der finnischen Grenzschutzbehörde.

● Reisen über Estland

Am russisch-estnischen Übergang Iwangorod / Narwa kann die Grenze auch zu Fuß überquert und von Narwa die Weiterreise mit Bussen, Bahn, Taxi oder Mietwagen nach Tallinn angetreten werden. Die Einreise mit einem Schengenvisum oder nationalem Visum ist nicht möglich. Es wird empfohlen, bei der Grenzübergangsstelle Mund-Nasen-Masken zu tragen.

Ab Tallinn verkehren mehrfach die Woche Flugzeuge nach Deutschland.

Informationen zur Einreise nach Estland finden Sie auf der Webseite des estnischen Außenministeriums.

● Reisen über Lettland

Informationen zu den in Lettland einzuhaltenden Regelungen finden Sie  auf der Webseite des lettischen Außenministeriums.

Aktuelle Informationen der Botschaft Moskau

Wir möchten Ihnen praktische Verhaltenshinweise, vertrauenswürdige Informationsquellen und aktuelle Rechtsgrundlagen an die Hand geben.

Aktuelle Hinweise

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