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Weitere Hinweise
Ist das nur so möglich?
Eine „reine“ Eheschließung, ohne unmittelbar anschließenden Daueraufenthalt in Deutschland, ist auch mit einem (vorhandenen) Schengen-Visum möglich.
Für eine spätere Wohnsitznahme in Deutschland ist jedoch in jedem Fall das Visumverfahren zur Familienzusammenführung zum Ehepartner zu durchlaufen.
Ein Schengen-Visum kann auch zur Eheschließung erteilt werden. (s.a. Zi. 30.0.7 f. der AVwV zum AufenthG)
Bitte beachten Sie jedoch, dass in einem solchen Fall die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen sein muss.