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Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-2019 im Kaliningrader Gebiet

Coronavirus: Kann / darf ich noch reisen?, © Auswärtiges Amt
Per Beschluss der Gebietsregierung vom 27.03.2020 gelten für den Zeitraum vom 28.03. - 05.04.2020 folgende Einschränkungen des öffentlichen Lebens:
Schließung von Sport-, Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen
Reduzierung des öffentlichen Nahverkehrs
Schließung von Restaurants und weiteren Dienstleistungsanbietern mit Publikumsverkehr
Zahnärztliche Behandlung nur für Notfälle
Schließung der Einkaufszentren und des Einzelhandels mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Banken.
Ab dem 31.03.2020 ist die Bewegungsfreiheit im Kaliningrader Gebiet stark eingeschränkt. Es gelten folgende Ausnahmen:
Einkauf von Lebensmitteln und Medikamenten in der näheren Umgebung
Arztbesuche
Spaziergänge mit dem Hund (aber nicht mehr als 100 m Entfernung vom Aufenthaltsort)
Entsorgung des Hausmülls
Direkter Weg zur Arbeit
In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
Weitere Verschärfungen sind nicht auszuschließen.
Unter beigefügtem Link können die aktuellen Maßnahmen der Kaliningrader Gebietsregierung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus auf Russisch eingesehen werden:
https://gov39.ru/news/101/203464/
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.