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Beendigung des 72-Stunden-Visums für das Kaliningrader Gebiet

Zur Zeit gibt es keine Sonderregelungen für das Kaliningrader Gebiet. Die bis zum 31.12.2016 geltende Regelung für Touristen (Staatsangehörige der Schengen-Länder, Großbritannien, der Schweiz und Japan), ein Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 3 Nächten / 4 Tagen für das Kaliningrader Gebiet bei Einreise zu erhalten, wurde nicht verlängert.
Die Einführung eines elektronischen Visums für Kurzaufenthalte für das Kaliningrader Gebiet ist in Bearbeitung. Im Moment ist eine Einführung ab 01.07.2019 vorgesehen. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt des elektronischen Visums und ob diese Regelung bereits zu einem früheren Zeitraum in Kraft treten kann, ist bisher nicht bekannt.
Bitte bemühen Sie sich in der Zwischenzeit um den Erhalt eines regulären Visums für die Russische Föderation, auch wenn Sie nur eine Durchfahrt oder einen Kurzaufenthalt im Kaliningrader Gebiet planen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebedingungen nach Russland jederzeit ändern können. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise nach Russland erhalten Sie bei Ihrer zuständigen russischen Auslandsvertretung in Deutschland.