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Beibehaltungsgenehmigung

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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in Russland

Grundsätzlich kann eine Beibehaltungsgenehmigung nur erteilt werden, wenn das Staatsangehörigkeitsrecht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit erworben werden soll, Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorsieht. Das ist in Russland nunmehr der Fall. Russland verlangt nicht mehr den vorigen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Eine Beibehaltungsgenehmigung kann beantragt werden, wenn dargelegt ist, dass bei einem Verzicht auf die Einbürgerung in den russischen Staatsverband mit erheblichen Benachteiligungen, z.B. beruflicher oder geschäftlicher Natur zu rechnen ist.

Weitere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind ausführliche Angaben zu Art und Umfang der fortbestehenden Bindungen an Deutschland.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren herausgebracht hat.

Bitte senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung in Russland, die diesen mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten wird.

Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatsfinders.


Merkblatt und Antragsformular des Bundesverwaltungsamts

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