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Wichtiger Hinweis zum Ablauf der Gültigkeit des Eintrags von minderjährigen Kindern im Reisepass der Eltern
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Alle Kinder müssen über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Aufgrund europäischer Vorgaben hat sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung ergeben:
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seitdem alle Kinder - egal welchen Alters - bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument mit eventuellen Kindereinträgen dagegen uneingeschränkt gültig.
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person - ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen war und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor geplanten Auslandsreisen mit Ihrer zuständigen Rechts- und Konsularabteilung einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses zu vereinbaren!
Weitere Informationen
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis? Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und was Sie sonst noch beachten sollten, finden Antworten auf die häufigsten Fragen und nicht zuletzt die Antragsformulare zum Herunterladen.