Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Neuregelung der Wiedergutmachungseinbürgerungen

06.09.2019 - Pressemitteilung

Verfolgte des Nazi-Regimes, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 entzogen worden ist, und deren Abkömmlinge haben unter Umständen einen Anspruch auf Einbürgerung. Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören, lesen Sie bitte das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zur Anspruchseinbürgerung.

Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, damit wir Sie kontaktieren können. Bitte senden Sie Ihren Antrag in zweifacher Ausfertigung an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Russischen Föderation. Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatsfinders.

Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 29.08.2019

Weiterführende Informationen und Antragsformular

Wortlaut des Art. 116 Abs. 2 GG



nach oben