Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Außenminister Maas zur COVID-19-bedingten humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts

27.04.2020 - Pressemitteilung

Das Auswärtige Amt stellt 300 Millionen Euro für COVID-19-bedingte humanitäre Hilfe bereit. Damit leistet Deutschland einen erheblichen Beitrag zu den globalen humanitären Hilfsaufrufen der Vereinten Nationen und der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Dazu sagte Außenminister Heiko Maas heute (27.04.):

Das Corona- Virus kennt keine Grenzen. Es trifft insbesondere die Menschen, die besonders gefährdet sind, weil sie in Kriegsgebieten oder Flüchtlingslagern leben oder in Staaten, deren Gesundheitssysteme durch die Pandemie völlig überfordert sind. Hier ist unsere Solidarität gefordert, um das Leiden zu lindern. Gleichzeitig gilt: nur zusammen werden wir die Pandemie dauerhaft besiegen. Sonst drohen immer wieder neue Infektionswellen.

Frauen, Kindern und älteren Menschen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Schnelle Hilfe rettet jetzt Leben, indem sie die Ausbreitung des Virus eindämmt und die Gesundheitsversorgung von Menschen ermöglicht, die von keiner anderen Seite Hilfe erhalten. Damit die humanitären Organisationen genau das leisten können, brauchen sie unsere Unterstützung. Deshalb sind wir dem präzedenzlosen Hilfsaufruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen gefolgt und stellen 300 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Corona-Krise bereit.

Hintergrund:

Die Hilfsorganisationen bereiten sich weltweit auf präzedenzlose Herausforderungen durch COVID-19 vor. Dies zeigen die abgestimmten Hilfsaufrufe der VN (G-HRP) über rd. 2,01 Milliarden US-Dollar und der Hilfsaufruf der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung über 800 Millionen CHF. Laut VN-Generalsekretär Guterres deckt der G-HRP, der von 9 VN-Organisationen und humanitären Nichtregierungsorganisationen umgesetzt wird, zusätzliche Bedarfe in Ländern ab, in denen bereits eine humanitäre Krise herrscht.

Die Mittel ermöglichen dringend notwendige Maßnahmen zur Prävention, und um die potentiell verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Krisenkontexten einzudämmen. Die Mittel werden u.a. wie folgt zur Verfügung gestellt: 40 Mio. Euro für WFP, 35 Mio. Euro für UNHCR, 50 Mio. Euro für humanitäre Nichtregierungsorganisationen, 50 Mio. Euro für die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, 30 Mio. Euro für humanitäre Länderfonds, 20 Mio. Euro für die WHO, 20 Mio. Euro für UNRWA, 20 Mio. Euro für IOM, 20 Mio. Euro für UNICEF und 5 Mio. Euro für OCHA. So werden insbesondere Hilfsmaßnahmen in den Bereichen der humanitären Gesundheitshilfe und Wasser- und Sanitärversorgung ermöglicht. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Zugang zu Menschen in Not trotz weltweiter Einschränkungen erhalten bleibt.

nach oben