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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Aufhebung des Hausarrestes des Regisseurs Kirill Serebrennikow

08.04.2019 - Pressemitteilung

Zur Aufhebung des Hausarrestes des Regisseurs Kirill Serebrennikow durch die russische Justiz am 08.04.2019 erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (08.04.):

Ich freue mich, dass der Hausarrest des international bekannten Regisseurs Kirill Serebrennikow nach mehr als anderthalb Jahren endlich aufgehoben wurde. Dies nährt die Hoffnung auf eine rasche Beendigung des Strafprozesses, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen im Rahmen eines objektiven, raschen und transparenten Verfahrens erfolgen muss.

Für die deutsch-russische kulturelle Zusammenarbeit wäre es wichtig, wenn Kirill Serebrennikow bald auch wieder reisen könnte, um seine Engagements in Deutschland wahrzunehmen.

Hintergrund:

Der renommierte, international tätige russische Theater- und Filmregisseur Kirill Serebrennikow war seit seiner Verhaftung am 22. August 2017 in Hausarrest. Zuletzt wurde dieser am 2. April verlängert. Das Moskauer Stadtgericht hat der Beschwerde gegen diese Verlängerung am 8. April 2019 stattgegeben. Serebrennikow unterliegt jedoch weiterhin Reisebeschränkungen. Ihm und weiteren Mitangeklagten werden die Unterschlagung von 133 Millionen Rubel (ca. 2 Million Euro) staatlicher Fördergelder vorgeworfen. Hierfür drohen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Die Bundesregierung hatte seit der Verhaftung von Serebrennikow mehrfach Bedenken bezüglich der Art der Vorwürfe wie auch der wiederholten Verlängerungen des Hausarrestes geäußert.

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