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Heutige Einbestellung von Botschafter von Geyr in das russische Außenministerium

20.12.2021 - Pressemitteilung

Heute wurde der Deutsche Botschafter von Geyr in das russische Außenministerium einbestellt.

Der Protokollchef der Russischen Föderation Bogdaschew teilte mit, dass als reziproke Maßnahme zur Erklärung zweier Angehöriger des diplomatischen Personals der Russischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen, das russische Außenministerium zwei Angehörige der Deutschen Botschaft Moskau zu unerwünschten Personen erklärt.

Botschafter von Geyr nahm diese Mitteilung zur Kenntnis und bezeichnete sie als unbegründet. Er wies die Anschuldigungen gegen das aus Sicht der russischen Regierung politisch beeinflusste Urteil des Berliner Kammergerichts mit Nachdruck zurück.

Der Botschafter unterstrich, dass die Maßnahme der Bundesregierung eine angemessene Reaktion auf das Urteil des Kammergerichts Berlin gewesen sei. Dieses hat festgestellt, dass der staatliche Auftrag zu einem in Deutschland begangenen Mord eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität Deutschlands darstellt.

Im Übrigen ist die Justiz in Deutschland unabhängig.

Der Botschafter wies darauf hin, dass die beiden betroffenen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft sich bei ihrer Tätigkeit in Russland nichts, aber auch gar nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Der Botschafter hat weiter deutlich gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland einen Austausch mit der Russischen Föderation wolle, der die Regeln des Völkerrechts umfassend respektiere. Die Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation belaste diesen Austausch ein weiteres Mal.

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