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Auswärtiges Amt zur heutigen Ausweisung von deutschen Diplomaten durch Russland

20.12.2021 - Pressemitteilung

Zur heutigen Ausweisung von deutschen Diplomaten durch Russland erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts:

Das russische Außenministerium hat dem deutschen Botschafter in Moskau heute mitgeteilt, dass zwei Angehörige der Deutschen Botschaft Moskau zu unerwünschten Personen erklärt werden.

Es handelt sich nach Auskunft der russischen Seite um eine reziproke Maßnahme zur Erklärung zweier Angehöriger der Russischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen, die am 15.12. erfolgt ist.

Dieser Schritt kommt nicht überraschend, ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet.

Bei der Entscheidung der Bundesregierung aus der vergangenen Woche handelte es sich um eine angemessene Reaktion auf die Feststellung des Kammergerichts Berlin, dass der sogenannte Tiergartenmord im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt wurde. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dar.

Die Bundesregierung strebt einen Austausch mit der Russischen Föderation auf Basis des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts an. Die heutige Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation belastet das Verhältnis erneut.

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