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Auswärtiges Amt zu den unzulässigen Wahlen in Georgiens Region Abchasien

26.08.2019 - Pressemitteilung

Zu den unzulässigen Wahlen in Georgiens Region Abchasien sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (26.08.2019):

Die Bundesregierung steht fest an der Seite Georgiens in Bezug auf seine Souveränität und territoriale Integrität innerhalb seiner international anerkannten Grenzen.

Ebenso wie unsere Partner in der EU erkennen wir weder den Verfassungs- noch den Rechtsrahmen der sogenannten „Präsidentschaftswahlen“ an, die am 25. August in der abtrünnigen georgischen Region Abchasien abgehalten wurden. Wir betrachten diese „Wahlen“ und ihr Ergebnis als illegal.


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