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Außenminister Maas zum Betätigungsverbot gegen drei deutsche Zivilgesellschaftsorganisationen in Russland

26.05.2021 - Pressemitteilung

Zum Betätigungsverbot gegen drei deutsche Zivilgesellschaftsorganisationen in Russland erklärte Außenminister Maas heute (26.05.):

Organisationen die Arbeit zu verbieten, die sich um die Verständigung zwischen unseren beiden Ländern und den Menschen bemühen, ist ein herber Rückschlag für unsere Bemühungen, ein besseres Verhältnis zu Russland zu erreichen. Die Entscheidung des russischen Generalstaatsanwaltes, insgesamt drei deutschen Zivilgesellschaftsorganisationen ein Betätigungsverbot in Russland zu erteilen, ist vor diesem Hintergrund besonders befremdlich und inakzeptabel.

Zwei der betroffenen Organisationen engagieren sich seit Jahren im Petersburger Dialog für die deutsch-russische Verständigung. Nichts in ihrer Tätigkeit kann einen solchen gravierenden Schritt rechtfertigen oder begründen. Ich fordere Russland deshalb auf, diesen Schritt rückgängig zu machen und den freien Austausch der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Vertreter der Zivilgesellschaft müssen ihrer Arbeit nachgehen können, ohne kriminalisiert zu werden.

Hintergrund:

Die russische Generalstaatsanwalt hat heute erstmals drei deutsche Organisationen zu „unerwünschten ausländischen Organisationen“ erklärt. Unter den Organisationen ist das Forum Russischsprachiger Europäer, das Zentrum für die Liberale Moderne und Deutsch-Russischer Austausch. Seit Mai 2015 gibt es in Russland das Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“, das für Organisationen geschaffen wurde, die nicht in Russland organisiert sind.

Die Entscheidung, welche Organisationen unerwünscht sind, fällt die Generalstaatsanwaltschaft Russlands mit Zustimmung des Außenministeriums der Russischen Föderation. Mit der Registrierung durch das Justizministerium der Russischen Föderation ist de facto ein Betätigungsverbot verbunden, Aktivitäten der Organisation in Russland sowie Zusammenarbeit mit dieser durch russische Organisationen stehen auch unter Strafe.

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