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Bundeskanzlerin Merkel spricht mit dem französischen Präsidenten Macron und dem russischen Präsidenten Putin

30.03.2021 - Pressemitteilung

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:

Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron haben sich heute im Rahmen einer gemeinsamen Videokonferenz mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgetauscht.

Die Bundeskanzlerin, der französische Präsident und der russische Präsident erörterten zunächst die Pandemielage und in diesem Zusammenhang Möglichkeiten der Kooperation im Impfstoffbereich in Abhängigkeit von der Evaluierung von Sputnik V durch die Europäische Arzneimittelagentur. Diese Evaluierung geschieht nach denselben Normen, die auch auf alle anderen Impfstoffe Anwendung finden.

Ferner wurde die Beilegung des Konflikts in der Ostukraine besprochen. Die Bundeskanzlerin und der französische Präsident riefen dazu auf, die Verhandlungen im Normandieformat zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen voranzubringen.

Im Hinblick auf Belarus sprachen sich die Bundeskanzlerin und der französische Präsident für einen nationalen inklusiven Dialogprozess und freie Wahlen aus.

Die Bundeskanzlerin, der französische Präsident und der russische Präsident tauschten sich zu den jüngsten politischen Fortschritten in Libyen aus, die sie einhellig begrüßten. Sie wiesen auch auf die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung der Sicherheitslage hin.

Zur Lage in Syrien verwiesen die Bundeskanzlerin und der französische Präsident auf die desaströse humanitäre Lage im Land und forderten eine Fortsetzung der grenzüberschreitenden Hilfe für die notleidende Bevölkerung sowie eine Intensivierung der Arbeiten des Verfassungskomitees.

Die Bundeskanzlerin, Präsident Macron und Präsident Putin betonten auch die Notwendigkeit, bei der Umsetzung der Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran (Joint Comprehensive Plan of Action) bald Fortschritte zu erzielen.

Die Bundeskanzlerin und der französische Präsident betonten mit Bezug zum Fall Nawalny zudem die Notwendigkeit, in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Menschen- und Grundrechte einzuhalten.

© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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