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Erklärung der Außenminister der G7 zur Ukraine

18.03.2021 - Pressemitteilung

Wir, die G7-Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, verurteilen einmütig die anhaltenden Aktivitäten Russlands zur Unterminierung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Ukraine.

Heute, sieben Jahre nach der unzulässigen und rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch Russland, bekräftigen wir unser unbeirrbares Eintreten für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen sowie unser klares Bekenntnis hierzu.

Die Grundsätze der Achtung der territorialen Unversehrtheit aller Staaten und des Verbots jeglicher gewaltsamer Veränderung ihrer Grenzen sind in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris festgeschrieben. Durch seine gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gerichtete Gewaltanwendung hat Russland eindeutig das Völkerrecht verletzt und gegen diese Grundsätze verstoßen.

Wir verurteilen die vorübergehende Besetzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch Russland mit aller Entschiedenheit. Russlands Versuche, dies zu legitimieren, können und werden keine Anerkennung finden. Wir verurteilen die Menschenrechtsverletzungen vonseiten Russlands auf der Halbinsel, insbesondere die an den Krimtataren begangenen. Wir fordern Russland auf, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten, internationalen Beobachtern Zugang zu gewähren und alle unrechtmäßig in Haft Genommenen sofort freizulassen. Wir begrüßen grundsätzlich die Initiative der Ukraine, eine Internationale Krim-Plattform einzurichten, um die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf die Krim zu stärken.

Ferner treten wir der fortgesetzten Destablisierung der Ukraine durch Russland, insbesondere den Aktivitäten Russlands in „bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk“ unter Missachtung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Minsker Vereinbarungen, mit Entschiedenheit entgegen. Der Weg zum Frieden führt über die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen. Russland ist in der Ostukraine eine Konfliktpartei, kein Vermittler.

Wir begrüßen das erneuerte Bekenntnis zu dem am 27. Juli des vergangenen Jahres umgesetzten Waffenstillstand, durch den die Gewalt im Konfliktgebiet erheblich reduziert werden konnte. Der Konflikt kostet jedoch weiterhin Menschenleben und verursacht schwere Schäden an wichtigen Infrastruktureinrichtungen. Wir beklagen die jüngsten militärischen Eskalationen an der Kontaktlinie vonseiten bewaffneter Verbände, die von Russland unterstützt werden. Wir rufen die Russische Föderation auf, den Konflikt nicht weiter anzuheizen, indem sie den von ihr unterstützten bewaffneten Verbänden in der Ostukraine finanzielle und militärische Unterstützung leistet und Hunderttausenden ukrainischer Bürgerinnen und Bürger die russische Staatsangehörigkeit verleiht, sondern stattdessen sicherzustellen, dass die kürzlich von der Ukraine getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände der Menschen auf beiden Seiten der Kontaktlinie von der Gegenseite erwidert werden. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die Waffenruhe einzuhalten, da dies die Grundlage für jeden Fortschritt hin zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts ist.

Wir würdigen die unermüdlichen Anstrengungen Frankreichs und Deutschlands im Rahmen des Normandie-Formats zur Beilegung des Konflikts auf diplomatischem Weg und bekräftigen unsere Bereitschaft, diese Anstrengungen weiter zu unterstützen. Wir rufen alle Seiten auf, die Minsker Vereinbarungen vollständig umzusetzen und betonen Russlands Verantwortung, sich konstruktiv im Rahmen des Normandie-Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe zu engagieren, um eine gerechte und dauerhafte politische Lösung des Konflikts zu erreichen.

Die G7 bleibt der Umsetzung von Sanktionen in vollem Umfang verpflichtet und wird der Ukraine weiterhin bei der Aufrechterhaltung ihrer Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit mit ihren international anerkannten Grenzen zur Seite stehen. Die Krim ist Teil der Ukraine.

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