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Erklärung der Bundesregierung zum Fall Nawalny

14.09.2020 - Pressemitteilung

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:

Die Bundesregierung hat am 2. September 2020 bekannt gegeben, dass auf Veranlassung der Charité – Universitätsmedizin Berlin ein Speziallabor der Bundeswehr eine toxikologische Untersuchung anhand von Proben Alexej Nawalnys durchgeführt hat. Hierbei wurde der zweifelsfreie Nachweis eines chemischen Nervenkampfstoffes der Nowitschok-Gruppe erbracht.

Damit liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) vor. Die Bundesregierung hat daher die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) in die Analyse von Beweismitteln im Fall Nawalny einbezogen. Diese Einbindung der OVCW basiert auf Art. VIII 38 (e) des CWÜ, der allen Vertragsstaaten die Möglichkeit eröffnet, technische Unterstützung durch die OVCW zu erhalten.

Die OVCW hat auf dieser Grundlage Proben von Herrn Nawalny entnommen und die nötigen Schritte eingeleitet, um diese durch Referenzlabore der OVCW untersuchen zu lassen.

Die Bundesregierung hat zudem mit Frankreich und Schweden weitere europäische Partner um eine unabhängige Überprüfung des deutschen Nachweises anhand erneuter Proben von Herrn Nawalny gebeten. Die Ergebnisse dieser Überprüfung durch Speziallabore in Frankreich und Schweden liegen nunmehr vor und bestätigen den deutschen Nachweis.

Unabhängig von den noch laufenden Untersuchungen der OVCW haben damit nun bereits drei Labore unabhängig voneinander den Nachweis eines Nervenkampstoffes aus der Nowitschok-Gruppe als Ursache der Vergiftung von Herrn Nawalny erbracht.

Wir erneuern die Aufforderung, dass sich Russland zu den Geschehnissen erklärt. Wir stehen mit unseren europäischen Partnern in engem Austausch zu weiteren Schritten.

© 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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