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Aktuelle Hinweise

Einreise in Deutschland, © Colourbox
Wir möchten Ihnen praktische Verhaltenshinweise, vertrauenswürdige Informationsquellen und aktuelle Rechtsgrundlagen an die Hand geben.
Reise nach Russland
Aktueller Hinweis für deutsche Staatsangehörige
Aufenthalt in Russland
Die Aufenthaltsdauer von Einreisevisa und Aufenthaltstiteln in Russland darf nicht überschritten werden. Seit Anfang März können Ausländer lt. Auskunft der Migrationsbehörden jetzt auch mit abgelaufenem Visa ohne Notwendigkeit eines Ausreisevisums ausreisen. Es besteht jedoch keine Garantie für den Fortbestand dieser Praxis, eine Ausreise vor Ablauf des Visums wird in jedem Fall dringend empfohlen. Sollte das Visum aufgrund einer Covid-Erkrankung überzogen worden sein, so sollten entsprechende Unterlagen (Testergebnisse etc.) bei der Ausreise mitgeführt werden. Eine Ausreise sollte dann umgehend nach Genesung mit einem negativen Testergebnis erfolgen.
Anfang März hat die Stadt Moskau fast alle COVID-Präventionsmaßnahmen aufgehoben. Insbesondere müssen nirgends mehr QR-Codes vorgelegt werden. Es gibt keine Beschränkungen mehr für den Besuch von Veranstaltungen. Auch die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Auch in den meisten anderen russischen Regionen wurden die meisten Restriktionen gelockert bzw. aufgehoben.
Reise nach Deutschland
Aufhebung der COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland ab 11.06.2022
Ab Samstag, 11.06.2022, 0.00h CET, werden sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen). Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich.
Über den externen Dienstleister VisaMetric können für die Einreise nach Deutschland erforderliche Schengen-Visa wieder zu allen Reisezwecken beantragt werden. Termine sind über das Online-Terminvergabeportal des externen Dienstleisters zu reservieren.
Für die Beantragung eines nationalen Visums beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Webseite: Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der Beantragung bzw. Erteilung von Visa unter Umständen zu Verzögerungen kommen.
Aufenthalt in Deutschland
Zum 20. März sind die auch die letzten Covid-bedingten Einschränkungen zurückgenommen werden. Bestimmte niedrigschwellige Basisschutzmassnahmen sind jedoch weiter zu beachten:
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Maskenpflicht in Deutschland aufgehoben. Eine Maskenpflicht gilt in Deutschland noch im medizinischen Bereich (Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime), im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist in vielen Bundesländern mittlerweile eine OP-Maske ausreichend, in Pflegeheimen ist meist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Da die einzelnen Bundesländer die Vorschriften zur Maskenpflicht unterschiedlich handhaben, empfiehlt es sich, sich hier bei Reisen in andere Bundesländer vorab über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren.
Aufgehoben wurde auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Nachweisen am Arbeitsplatz. Dies wird nunmehr in das Ermessen der Unternehmen gestellt. Auch die Homeoffice-Pflicht entfällt.
Schärfere Schutzmaßnahmen können in Corona-Hotspots durch die Landesparlamente beschlossen werden. Für den jeweiligen Beschluss von Bund und Ländern siehe hier. Die jeweils aktuellen Informationen zu den Corona-Regelungen in jedem Bundesland finden Sie hier. Die Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamt des Bundeslandes, in welches gereist werden soll, finden Sie hier.